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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in Sachen "Europäische Bankenunion" - weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht veranlasst
Der Antrag der Beschwerdeführer vom 1. März 2019 auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung wird abgelehnt.
Die Beschwerdeführer hatten im Verfahren ausreichend Gelegenheit, sich schriftlich und mündlich zu äußern. Für eine weitere Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere durch die beantragte Anhörung des [X.] und des [X.], sieht der Senat keinen Anlass (vgl. [X.] 8, 47 <50 f.>).
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02.07.2019
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: BvR
nachgehend BVerfG, 30. Juli 2019, Az: 2 BvR 1685/14, Urteil
§§ 90ff BVerfGG, § 25 Abs 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.07.2019, Az. 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 (REWIS RS 2019, 5882)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 5882
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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