VG Würzburg, Entscheidung vom 14.12.2018, Az. W 4 V 18.1356

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Gegenstand

Zwangsgeldandrohung nach Missachtung des zuvor geschlossenen gerichtlichen Vergleichs - Nicht genehmigter gleichzeitiger Betrieb einer Gaststätte und einer Vinothek


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 4 V 18.1356

14.12.2018

VG Würzburg

Entscheidung

Sachgebiet: V

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 14.12.2018, Az. W 4 V 18.1356 (REWIS RS 2018, 342)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 342

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