Aktenzeichen W 4 V 18.1356

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3N7L2WUA3CB8L3R

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VG Würzburg: Entscheidung vom 14.12.2018

Zwangsgeldandrohung nach Missachtung des zuvor geschlossenen gerichtlichen Vergleichs - Nicht genehmigter gleichzeitiger Betrieb einer Gaststätte und einer Vinothek

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