Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Jugendstrafsache: Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der Bestimmung des Maßes des Erziehungsbedarfs
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 4. November 2016 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
[X.] hat das [X.] die eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Bestimmung des Maßes des [X.] berücksichtigt. Bei den hier angeordneten Auflagen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG) und Weisungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG) ist die Anwendung der [X.] ([X.] [X.] -, Beschluss vom 17. Januar 2008 - [X.]St 1/07, [X.], 124) nicht geeignet, die mit [X.] und [X.] verfolgten erzieherischen Zwecke zu erreichen und damit dem Erziehungsgedanken Rechnung zu tragen (so auch [X.], Beschluss vom 8. Dezember 2011 - [X.] RVs 102/11, [X.] 2012, 110, zum Jugendarrest; vgl. hingegen zur Jugendstrafe [X.], Beschlüsse vom 27. November 2008 - 5 [X.], [X.], 94, und vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10, [X.], 524, 525).
Sost-Scheible |
|
Roggenbuck |
|
Cierniak |
|
Bender |
|
Feilcke |
|
Meta
09.05.2017
Bundesgerichtshof 4. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Münster, 4. November 2016, Az: 31 KLs 2/16
§ 10 Abs 1 Nr 4 JGG, § 15 Abs 1 Nr 4 JGG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.05.2017, Az. 4 StR 73/17 (REWIS RS 2017, 11338)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 11338
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 StR 551/17 (Bundesgerichtshof)
Jugendstrafe: Anwendbarkeit der sog. Vollstreckungslösung zur Kompensation überlanger Verfahrensdauer
5 StR 205/23 (Bundesgerichtshof)
Jugendstrafe ohne Erziehungsbedarf: Anfrage bei anderen Strafsenaten nach Festhaltung an bisheriger Rechtsprechung
4 StR 73/17 (Bundesgerichtshof)
2 StR 217/19 (Bundesgerichtshof)
Jugendstrafverfahren: jugendspezifische Bestimmung des Schuldgehalts; Verhängung einer Jugendstrafe trotz nicht mehr bestehenden Erziehungsbedarfs
1 StR 470/23 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.