Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.10.2001, Az. V ZR 375/00

V. Zivilsenat | REWIS RS 2001, 854

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/00vom25. Oktober 2001in dem [X.] 2 -Der V. Zivilsenat des [X.] hat am 25. Oktober 2001 durch [X.] Tropf, Prof. [X.], [X.] und Dr. Gaierbeschlossen:Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des [X.] [X.] vom 29. [X.] wird nicht angenommen.Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revi-sion hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. Auch [X.] des Gesetzes über die Rechte der Eigentümer [X.] aus der Bodenreform hat auf der Grundlage desobjektivierten Willens des Gesetzgebers zu erfolgen, soweit die-ses Gesetz für die Auslegung und die Frage der [X.]. 233 §§ 11 ff EGBGB heranzuziehen ist. Auf diesubjektiven Vorstellungen am Gesetzgebungsverfahren beteiligterOrgane oder einzelner ihrer Mitglieder kommt es nicht an (vgl.[X.] 1, 299, 312).Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97Abs. 1 ZPO).Streitwert: 73.819,00 DMTropfSchneider KrügerKleinGaier

Meta

V ZR 375/00

25.10.2001

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.10.2001, Az. V ZR 375/00 (REWIS RS 2001, 854)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2001, 854

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.