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PDF anzeigen[X.] DES VOLKESVERSÄUMNISURTEILII ZR 4/00Verkündet am:4. Februar 2002BoppelJustizamtsinspektorals Urkundsbeamterder Geschäftsstellein dem [X.] 2 -Der II. Zivilsenat des [X.] hat auf die mündliche [X.] durch [X.] h.c. Röhricht und [X.] [X.], Prof. Dr. [X.], [X.] und [X.] Recht erkannt:Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des [X.] desOberlandesgerichts Rostock vom 2. Dezember 1999 wird auf [X.] zurückgewiesen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.RöhrichtHesselberger[X.]KurzwellyKraemer
Meta
04.02.2002
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.02.2002, Az. II ZR 4/00 (REWIS RS 2002, 4721)
Papierfundstellen: REWIS RS 2002, 4721
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