Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.12.2004, Az. VIII ZB 60/04

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2004, 347

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[X.] [X.] [X.] ZB 60/04
vom 7. Dezember 2004 in dem Rechtsstreit

- 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 7. Dezember 2004 durch [X.] [X.] als Vorsitzenden, [X.], [X.] und Dr. Frellesen sowie die Richterin [X.] beschlossen:
Der [X.] vom 9. November 2004 wird gemäß § 319 ZPO auf Seite 2 oben dahin berichtigt, daß - den Unterschriften entsprechend - anstelle der Richterin [X.] [X.] Leimert an der Entscheidung mitgewirkt hat (§ 319 ZPO).
Dr. [X.] [X.] [X.]
Dr. Frellesen [X.]

Meta

VIII ZB 60/04

07.12.2004

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.12.2004, Az. VIII ZB 60/04 (REWIS RS 2004, 347)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 347

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