OLG München, Entscheidung vom 04.09.2023, Az. 30 U 6629/22

30. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 5868

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Gegenstand

Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Verbotsirrtum, Gesetzesverstoß, Übereinstimmungsbescheinigung, Nutzungsentschädigung, Typgenehmigung, Klagepartei, Unzulässigkeit, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückabwicklung des Kaufvertrags, Rücknahme der Berufung, Rechtsprechung des BGH, Rückzahlung des Kaufpreises, Gelegenheit zur Stellungnahme, Parallelverfahren, Gerichtsgebühren, EG-FGV, Kostenverzeichnis


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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30 U 6629/22

04.09.2023

OLG München 30. Zivilsenat

Entscheidung

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Entscheidung vom 04.09.2023, Az. 30 U 6629/22 (REWIS RS 2023, 5868)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 5868

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36 U 1292/23 e

36 U 5710/22

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