Aktenzeichen 203 StObWs 142/23

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNFUCE68DJCXNG652

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BayObLG: Entscheidung vom 21.11.2023

Strafvollstreckungskammer, Rechtsbeschwerdegericht, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Strafvollzugsverfahren, Beschwerdewert, Glaubhaftmachung, Gerichtliche Überprüfung, Ermessensentscheidung, Feststellungsinteresse, Kostenentscheidung, Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens, Gerichtliche Entscheidung, Angefochtener Beschluss, Aufklärungsrüge, Verlegungsgrund, Rechtsfehler, Allgemeine Sachrüge, Verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Kenntniserlangung

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