4. Strafsenat | REWIS RS 2023, 5846
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Strafgefangener, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Rechtsbeschwerdegericht, Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Feststellungsinteresse, Antragsgegner, Rechtswidrigkeit, Widerruf der Zulassung, Widerrufsgründe, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Gemeinschaftsunterbringung, Notwendige Auslagen, Beschlüsse, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Justizvollzugsanstalt, Beweislastregeln, Festsetzung des Gegenstandswertes, Anzeige, Beweislastverteilung
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15.08.2023
BayObLG München 4. Strafsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 15.08.2023, Az. 204 StObWs 172/23 (REWIS RS 2023, 5846)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 5846
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Strafgefangener, Strafvollstreckungskammer, Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, Rechtsbeschwerdeverfahren, Haftraum, Antragsgegner, Ermessensfehlerfreie Entscheidung, Ermessensentscheidung, Durchsuchungsanordnung, Willkürverbot, Kein Anwesenheitsrecht, …
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