Aktenzeichen 2 BvR 345/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170620.2bvr034517
RCN:
RCNYL54DHTUPYE6GW6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 20.06.2017

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie von Art 6 Abs 1 GG durch ermessensfehlerhafte Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen (Art 10 Abs 1 Nr 1 StVollzG BY) in eine dem Wohnort seiner Ehefrau und seiner Kinder näher gelegene JVA - Kontakt des Strafgefangenen zu seiner Familie ist unabhängig von seiner Resozialisierung in Deutschland im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen

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