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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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31.01.2012
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BGH, 25. Juli 2011, Az: 1 StR 631/10, Beschluss
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 31.01.2012, Az. 2 BvR 2082/11 (REWIS RS 2012, 9617)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 9617
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2082/11, 31.01.2012.
Bundesgerichtshof, 1 StR 631/10, 25.07.2011.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvR 2319/14 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Zum Rechtsschutzinteresse im Falle prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung gem § 67e Abs 2 StGB …
1 BvR 1863/12 (Bundesverfassungsgericht)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde …
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3 Ws 178/23 (Oberlandesgericht Hamm)
1 Vollz(Ws) 18/16 (Oberlandesgericht Hamm)
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