Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Besonders schwerer Fahrzeugdiebstahl: Verlängerung des Funksignals eines Keyless-Go-Systems
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 16. Dezember 2021 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend zur Antragsschrift des [X.] bemerkt der Senat:
Die auf die Ausführung der Tat mit einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug gestützte Verurteilung wegen Diebstahls nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB hält rechtlicher Nachprüfung stand. Der Angeklagte verlängerte durch die Verwendung von Verstärkern das Funksignal des Fahrzeugschlüssels (sog. Keyless-go-System), öffnete auf diese Weise den Pkw des Geschädigten und startete den Motor. Damit drang der Angeklagte in einen umschlossenen Raum ein, indem er den Schließmechanismus ähnlich wie mit einem Schlüssel mittels des Verstärkers ordnungswidrig zur Öffnung in Bewegung setzte (vgl. [X.], Beschluss vom 17. Oktober 2017 – 3 [X.]).
[X.] |
|
Bartel |
|
Rommel |
|
Maatsch |
|
Messing |
|
Meta
15.03.2022
Bundesgerichtshof 4. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Landau (Pfalz), 16. Dezember 2021, Az: 1 KLs 7101 Js 7565/21
§ 243 Abs 1 S 1 StGB, § 243 Abs 1 S 2 Nr 1 StGB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.03.2022, Az. 4 StR 52/22 (REWIS RS 2022, 2951)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 2951
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 StR 130/19 (Bundesgerichtshof)
Einziehung: Aus der Tat erlangter Vermögenswert; mehrere Tatbeteiligte; spätere Aufgabe der Mitverfügungsgewalt
4 U 92/21 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
2 StR 220/17 (Bundesgerichtshof)
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Kraftfahrzeugdiebstahl
6 StR 388/21 (Bundesgerichtshof)
Schwerer Bandendiebstahl: Anforderungen an das Vorliegen einer Bandenabrede
1 StR 592/10 (Bundesgerichtshof)
Untreue: Haushaltsrechtswidrige Kreditaufnahme als Untreuehandlung von Bürgermeister und Kämmerer