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PDF anzeigen[X.][X.]/09 vom 7. Mai 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der V. Zivilsenat des [X.] hat am 7. Mai 2010 durch den [X.] und die Richter [X.], [X.], [X.] und Dr. [X.] beschlossen: In dem Senatsbeschluss vom 22. April 2010 werden die offenbar unrichtigen Bezeichnungen "Berufungsgerichts" in [X.] 4 und "[X.]" in [X.] 7 im Wege der Berichtigung ent-sprechend § 319 ZPO durch die richtigen Bezeichnungen "[X.]" in [X.] 4 und "Berufungsgerichts" in [X.] 7 ersetzt. [X.] [X.][X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 05.05.2009 - 5a [X.] 6103/08 ([X.]) - [X.], Entscheidung vom [X.]/09 -
Meta
07.05.2010
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.05.2010, Az. V ZB 225/09 (REWIS RS 2010, 6837)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 6837
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