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PDF anzeigen [X.]BESCHLUSS V ZB 224/09 vom 7. Mai 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der V. Zivilsenat des [X.] hat am 7. Mai 2010 durch den [X.] und die Richter [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: In dem Senatsbeschluss vom 12. April 2010 werden die offenbar unrichtigen Bezeichnungen "Berufungsgerichts" in [X.] 4 und "[X.]" in [X.] 7 im Wege der Berichtigung ent-sprechend § 319 ZPO durch die richtigen Bezeichnungen "[X.]" in [X.] 4 und "Berufungsgerichts" in [X.] 7 ersetzt. [X.] Klein Lemke
[X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 05.05.2009 - 5a [X.] ([X.]) - [X.], Entscheidung vom [X.]/09 -
Meta
07.05.2010
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.05.2010, Az. V ZB 224/09 (REWIS RS 2010, 6834)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 6834
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