Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
1
StR 212/14
vom
20.
November 2014
in der Strafsache
gegen
wegen Vergewaltigung u.a.
Der 1.
Strafsenat des [X.] hat am
20. November
2014
beschlossen:
Die Gründe des Senatsbeschlusses vom 17.
September 2014 wer-den auf Seite
6 unter Randnummer
21 wegen eines
offensichtlichen Fassungsversehens
e-h-
Raum
Rothfuß Jäger
Mosbacher Fischer
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
Meta
20.11.2014
Bundesgerichtshof 1. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.11.2014, Az. 1 StR 212/14 (REWIS RS 2014, 1143)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 1143
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.