Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.02.2012, Az. IX ZB 15/11

9. Zivilsenat | REWIS RS 2012, 8727

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Gegenstand

Wertfestsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Entlassung des Treuhänders: Bemessung des wirtschaftlichen Interesses nach der Treuhändervergütung in der Wohlverhaltensphase


Tenor

Die Gegenvorstellung des [X.] gegen die Festsetzung des Werts des [X.] im Beschluss vom 26. Januar 2012 wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Die [X.] erfolgte, weil Gerichtskosten nur als streitwertunabhängige Festgebühr anfallen (Nr. 2364 [X.]), allein für die Rechtsanwaltsgebühren und musste sich nach den dort maßgeblichen Vorschriften richten. Für die anwaltliche Vertretung im Insolvenzverfahren ist gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG das zu schätzende wirtschaftliche Interesse maßgeblich, das der Auftraggeber im Verfahren verfolgt. Entgegen der Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers steht nicht fest, dass sich sein wirtschaftliches Interesse darauf beschränkt, die Mindestvergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase nach § 14 Abs. 3 Satz 1 InsVV zu verdienen. Es ist nicht auszuschließen, dass während der Wohlverhaltensphase beim Treuhänder Beträge eingehen, die zu einer höheren Vergütung nach § 14 Abs. 2 InsVV führen. Zudem ist in die Bewertung einzubeziehen, dass die Entlassung wegen einer schweren Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Insolvenzgericht und dem Rechtsbeschwerdeführer dessen Aussichten beeinträchtigt, in künftigen Fällen vom Insolvenzgericht zum Insolvenzverwalter oder Treuhänder bestellt zu werden. Bei einer Gesamtwürdigung erscheint der festgesetzte Wert von 1.000 € angemessen.

Kayser                        Gehrlein                         Vill

                Fischer                          Grupp

Meta

IX ZB 15/11

28.02.2012

Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZB

vorgehend BGH, 26. Januar 2012, Az: IX ZB 15/11, Beschluss

§ 14 Abs 2 InsVV, § 14 Abs 3 InsVV, § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 28 Abs 3 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.02.2012, Az. IX ZB 15/11 (REWIS RS 2012, 8727)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 8727


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. IX ZB 15/11

Bundesgerichtshof, IX ZB 15/11, 28.02.2012.

Bundesgerichtshof, IX ZB 15/11, 26.01.2012.


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Referenzen
Wird zitiert von

IX ZB 62/14

IX ZB 62/14

IX ZB 42/14

IX ZB 15/11

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