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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 26. Zivilkammer des [X.] vom 29. Mai 2013 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Streitwert: 3.420,23 €
Zur Begründung verweist der Senat in vollem Umfang auf die Ausführungen in seinem Hinweisbeschluss vom 7. Januar 2014, zu dem die Klägerin innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellung genommen hat (§ 552a Satz 2 i.V.m. § 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
Mayen Harsdorf-Gebhardt Dr. Karczewski
Lehmann Dr. Brockmöller
Meta
10.03.2014
Bundesgerichtshof 4. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend LG Köln, 29. Mai 2013, Az: 26 S 31/12
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.03.2014, Az. IV ZR 216/13 (REWIS RS 2014, 7292)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 7292
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