Aktenzeichen IV ZR 213/14

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ECLI:
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RCN:
RCNFTJ5C526CEUAW49

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.02.2015

Kapitalbildende Lebensversicherung: Angemessene Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 781/15
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 781/15, 17.02.2017.
Az. IV ZR 213/14
Bundesgerichtshof, IV ZR 213/14, 11.02.2015.
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