Aktenzeichen VIII ZR 59/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:250820BVIIIZR59.20.0
RCN:
RCNBYDQ6BVA7AHKN5W

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.08.2020

Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache: Relevanz einer Abmahnung für die Beurteilung einer schuldhaften, nicht unerheblichen Pflichtverletzung des Wohnraummieters

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