Bundespatentgericht, Beschluss vom 11.01.2011, Az. 17 W (pat) 99/05

17. Senat | REWIS RS 2011, 10667

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Patentbeschwerdeverfahren – "Verfahren zur rechnergestützten Konstruktion von Bauteilen und Bauteilsystemen" – zur Erweiterung eines CAD-Systems um eine Steuerungsfunktion - gedankliches Konzept - keine Erfindung auf technischem Gebiet


Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 103 17 985.2-53

hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 11. Januar 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Dipl.-Phys. Dr. [X.], des [X.] [X.] sowie der Richterinnen [X.] und Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe

<[X.]iv class="st-wrapper">

I.

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">1 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Die vorliegen[X.]e Patentanmel[X.]ung wur[X.]e am 19. April 2003 beim [X.] angemel[X.]et unter [X.]er Bezeichnung

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">2 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

"Verfahren zur rechnergestützten Konstruktion von Bauteilen un[X.] Bauteilsystemen"

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">3 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Sie wur[X.]e von [X.]er Prüfungsstelle für [X.] [X.]es [X.]s mit [X.]er Begrün[X.]ung zurückgewiesen, [X.]ass formale Mängel vorlägen, [X.]ie auch in [X.]er Anhörung nicht beseitigt wor[X.]en wären. Dem Gegenstan[X.] [X.]er Anmel[X.]ung fehle es auch an [X.]er für [X.]ie Patenterteilung erfor[X.]erlichen erfin[X.]erischen Tätigkeit.

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">4 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Gegen [X.]iesen Beschluss hat [X.]er Anmel[X.]er Beschwer[X.]e eingelegt.

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">5 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Mit [X.]er La[X.]ung zur mün[X.]lichen Verhan[X.]lung war [X.]em Anmel[X.]er mitgeteilt wor[X.]en, [X.]ass auch zu erörtern sein wer[X.]e, ob [X.]ie Anmel[X.]ung eine Lehre so [X.]eutlich un[X.] vollstän[X.]ig offenbare, [X.]ass ein Fachmann sie ausführen kann, un[X.] ob [X.]ie Lehre auf [X.]em Gebiet [X.]er Technik liege. In [X.]er mün[X.]lichen Verhan[X.]lung stellte [X.]er Anmel[X.]er [X.]en Antrag,

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">6 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

[X.]en angefochtenen Beschluss aufzuheben un[X.] [X.]as nachgesuchte Patent mit folgen[X.]en Unterlagen zu erteilen: Patentansprüche 1 - 15 vom 13. Januar 2006, eingegangen am 16. Januar 2006, noch anzupassen[X.]e Beschreibung Seiten 1 - 10, 1 Seite [X.] un[X.] 3 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 - 6.2, jeweils vom 4. Februar 2004, eingegangen am 10. Februar 2004.

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">7 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Der gelten[X.]e Patentanspruch 1, mit einer Glie[X.]erung versehen, lautet:

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">8 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

"Verfahren zur rechnergestützten Konstruktion eines Bauteilsystems mit äußeren Abmessungen zur Formgebung [X.]es Bauteilsystems, a) bei [X.]em [X.]as Bauteilsystem aus einer Anzahl von Komponenten zusammengesetzt wir[X.], b) wobei je[X.]e Komponente [X.]erart in eine geometrische [X.] eingefügt ist, [X.]ass ihre Form un[X.] äußeren Abmessungen von [X.]ieser [X.] gesteuert wer[X.]en, c) un[X.] [X.]ie Komponenten anhan[X.] [X.]ieser geometrischen [X.] in [X.]ie geometrische [X.] einer bereits eingefügten Komponente automatisch eingefügt wir[X.], [X.]) in[X.]em [X.]ie zwei geometrischen [X.]en [X.]erart miteinan[X.]er verknüpft wer[X.]en, e) [X.]ass [X.]ie steuern[X.]e geometrische [X.] [X.]er eingefügten Komponente in ihren äußeren Abmessungen, Anor[X.]nung, Form un[X.] Verbin[X.]ungen von [X.]erjenigen geometrischen [X.] gesteuert wir[X.], in [X.]ie sie eingefügt wir[X.]."

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">9 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Der nebengeor[X.]nete Patentanspruch 14 lautet: "Vorrichtung zur rechnergestützten Konstruktion eines Bauteilsystems mit äußeren Abmessungen zur Formgebung [X.]es Bauteilsystems zur Durchführung eines Verfahrens nach einem [X.]er Ansprüche 1 bis 13."

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">10 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Der nebengeor[X.]nete Patentanspruch 15 lautet: "[X.] zur rechnergestützten Konstruktion eines Bauteilsystems mit äußeren Abmessungen zur Formgebung [X.]es Bauteilsystems zur Durchführung eines Verfahrens nach einem [X.]er Ansprüche 1 bis 13."

II.

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">11 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Die in rechter Frist un[X.] Form erhobene Beschwer[X.]e ist auch im Übrigen zulässig. Sie ist je[X.]och nicht begrün[X.]et, [X.]a [X.]er Gegenstan[X.] [X.]es nachgesuchten Patents als Verfahren für ge[X.]ankliche Tätigkeiten entsprechen[X.] § 1 Abs. 3 un[X.] 4 [X.] nicht als Erfin[X.]ung anzusehen ist.

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">12 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

1. In [X.]er Beschreibung [X.]er Anmel[X.]ung ist einleiten[X.] ausgeführt, [X.]ass rechnergestütztes Entwerfen un[X.] Konstruieren (sog. Computer Ai[X.]e[X.] Design) aufgrun[X.] seiner wirtschaftlichen Vorteile in vielen Bereichen von Planung, Darstellung un[X.] Pro[X.]uktion eingesetzt wir[X.]. Dazu wür[X.]en Baugruppen un[X.] Bauteilsysteme unter Zuhilfenahme einer [X.] virtuell erstellt, geprüft un[X.] optimiert, ohne reale Versuchsmo[X.]elle bauen zu müssen. Mit [X.]en Daten [X.]er virtuellen Mo[X.]elle wür[X.]en Fertigungsmaschinen gesteuert, so [X.]ass eine flexible automatische Fertigung möglich sei. Der Aufbau von Bauteilsystemen erfolge [X.]urch [X.]as Einfügen un[X.] Verknüpfen von Bauteilsystemkomponenten. Durch [X.]ie Verknüpfung wer[X.]e jeweils ein geometrisches Element einer Bauteilsystemkomponente mit einem geometrischen Element einer an[X.]eren Bauteilsystemkomponente "verbun[X.]en". Bei [X.]em beispielsweise aus [X.]er Pro[X.]uktinformation [X.] 2002 bekannten Verfahren erfolge [X.]ie Zuor[X.]nung von Be[X.]ingungen zu [X.]en Elementen solange, bis [X.]ie gewünschte Zuor[X.]nung zwischen zwei Bauteilsystemkomponenten erreicht sei (vgl. S. 1, [X.] 11 - 29 [X.]er gelten[X.]en Beschreibung). Mit keinem [X.]er bekannten Verfahren aber sei es möglich, eine Bauteilsystemkomponente parametrisch in [X.]as Bauteilssystem einzubin[X.]en un[X.] [X.]ie Größe einer Bauteilsystemkomponente [X.]em Bauteilsystem automatisch anzupassen. Daher liege [X.]er Anmel[X.]ung [X.]ie Aufgabenstellung zugrun[X.]e, "verschie[X.]enartige Bauteilsystemkomponenten, [X.]ie häufiger in einem Bauteilsystem benötigt wer[X.]en un[X.] [X.]eren Größe variabel sein kann, möglichst Zeit sparen[X.] un[X.] flexibel in [X.]em Bauteilsystem einzufügen" (vgl. [X.], [X.] 12 - 15 [X.]er gelten[X.]en Beschreibung).

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">13 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

2. Anspruch 1 bezieht sich auf ein Verfahren zur rechnergestützten Konstruktion un[X.] geht [X.]avon aus, [X.]ass ein Bauteilsystem konstruiert wer[X.]en soll, [X.]as äußere Abmessungen aufweist, [X.]ie [X.]ie Form [X.]es Bauteilsystems festlegen. Entsprechen[X.] Merkmal a) soll sich [X.]as Bauteilsystem aus einer Anzahl von Komponenten zusammensetzen. Für je[X.]e [X.]ieser Komponenten wir[X.] eine geometrische [X.] [X.]efiniert, [X.]ie Form un[X.] Abmessungen [X.]er jeweiligen Komponente "steuern" soll, [X.]. h. aus [X.]er [X.] wer[X.]en [X.]ie einzelnen Abmessungen [X.]er jeweiligen Komponente abgeleitet (Merkmal b). Nach [X.]en Merkmalen c) un[X.] [X.]) soll [X.]as (automatische) Einfügen einer Komponente in eine (äußere) Komponente erfolgen, in[X.]em zunächst [X.]ie [X.]en [X.]er bei[X.]en Komponenten miteinan[X.]er verknüpft wer[X.]en. Wie in Anspruch 5 erläutert, kann eine solche Verknüpfung [X.]arin bestehen, [X.]ass geometrische Elemente [X.]er einen [X.] auf geometrische Elemente [X.]er an[X.]eren [X.] bezogen, bspw. (am Bil[X.]schirm) in Deckung gebracht wer[X.]en. Nach[X.]em [X.]ie Verknüpfung [X.]urchgeführt wur[X.]e, erfolgt gemäß Merkmal e) eine Steuerung [X.]er äußeren Abmessungen, Anor[X.]nung un[X.] Form [X.]er eingefügten Komponente in Abhängigkeit von [X.]er [X.] [X.]er Komponente, in [X.]ie sie eingefügt wur[X.]e. Der Ablauf [X.]ieses Verfahrens wur[X.]e vom Anmel[X.]er unter Bezug auf [X.], [X.] 29 bis [X.], [X.] 14 [X.]er gelten[X.]en Beschreibung i. V. m. [X.]en Abbil[X.]ungen 4 bis 4.3 beispielhaft erläutert: In [X.]en in Abbil[X.]ung 4 gezeigten Schrankkorpus 16 soll [X.]ie in Abbil[X.]ung 4.1 gezeigte Schrankinneneinteilung 12a (ausfüllen[X.]) eingefügt wer[X.]en. Hierzu erfolgt zunächst eine Verknüpfung [X.]er [X.]en [X.]er bei[X.]en Komponenten (Abbil[X.]ung 4.2) un[X.] anschließen[X.] wir[X.] [X.]ie Größe [X.]er Schrankinneneinteilung von [X.]er [X.] [X.]es Schrankkorpus [X.]erart gesteuert, [X.]ass sie [X.]en Korpus ausfüllt (Abbil[X.]ung 4.3).

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">14 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

[X.]innen = L [X.] außen - Wan[X.]stärke). Auf [X.]iese Weise kann [X.]ie [X.] einer umgeben[X.]en Komponente [X.]ie Abmessungen einer in sie eingefügten Komponente "steuern". Letztlich be[X.]arf es [X.]azu einer Analyse [X.]er geometrischen Zusammenhänge zwischen umgeben[X.]er un[X.] einzufügen[X.]er Komponente. Je[X.]enfalls unter Heranziehung [X.]er übrigen Unterlagen setzen [X.]ie Angaben im Patentanspruch 1 [X.]en Fachmann in [X.]en Stan[X.], eine Komponente [X.]erart in ein Bauteilsystem "einzufügen", [X.]ass [X.]eren Form un[X.] Größe von [X.]em umgeben[X.]en Bauteilsystem gesteuert, [X.]. h. bestimmt wir[X.]. Das Verfahren nach Anspruch 1 soll rechnergestützt ausgeführt wer[X.]en, was eine Abfassung [X.]er erläuterten geometrischen Zusammenhänge in programmsprachlicher Form voraussetzt. Diese selbst ist aber nicht Gegenstan[X.] [X.]es Anspruchs, son[X.]ern [X.]ie (automatische) Form- un[X.] Größensteuerung einer Bauteilsystemkomponente beim Einfügen in eine sie umgeben[X.]e Komponente.

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">15 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

3. Das mit [X.]em Anspruch 1 beanspruchte Verfahren ist nicht als Erfin[X.]ung auf technischem Gebiet anzusehen (§ 1 Abs. 3 un[X.] 4 [X.]).

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">16 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Die Anmel[X.]ung geht [X.]avon aus, [X.]ass es bekannte CAD-Systeme zur rechnergestützten Konstruktion nicht zulassen, Komponenten am Bil[X.]schirm [X.]erart in ein Bauteilsystem einzufügen, [X.]ass sie in Form un[X.] Abmessungen von [X.]er sie umgeben[X.]en Komponente so gesteuert wer[X.]en, [X.]ass sie genau "hinein passen". Zur Abhilfe schlägt Anspruch 1 vor, für [X.]ie Komponenten jeweils [X.]en zu [X.]efinieren, [X.]ie nach einer Verknüpfung [X.]azu [X.]ienen, [X.]ie konkreten Abmessungen un[X.] konkrete Form einer eingefügten Komponente zu "steuern", [X.]. h. abhängig von [X.]er umgeben[X.]en Komponente zu berechnen. Der Vorschlag, ein CAD-System um eine (Form- un[X.] Größen-) Steuerungsfunktion für Komponenten zu erweitern un[X.] hierfür ein Konstrukt in Form einer [X.] einzuführen, [X.]as [X.]ie Steuerung bzw. Berechnung [X.]er einzelnen Größen bewirken o[X.]er je[X.]enfalls erleichtern soll, beruht nicht auf technischer Leistung, son[X.]ern ist le[X.]iglich ein ge[X.]ankliches Konzept. Eine technische Leistung, wie sie möglicherweise für [X.]ie Umsetzung [X.]es ge[X.]anklichen Konzepts [X.]er Verwen[X.]ung von [X.]en bei Gebrauch von technischen Mitteln zu erbringen war, ist ersichtlich nicht Gegenstan[X.] [X.]es Anspruchs 1.

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">17 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Eine an[X.]ere Bewertung [X.]es Verfahrens nach Anspruch 1 ist auch in Hinsicht auf [X.]ie Ausführungen [X.]es Bun[X.]esgerichtshofs in [X.]er Entschei[X.]ung "Wie[X.]ergabe topografischer Informationen" (Urteil [X.] vom 26. Oktober 2010, veröffentlicht in Juris) nicht geboten. Danach ist ein Verfahren, [X.]as sich zur Herbeiführung [X.]es angestrebten Erfolgs eines Programms (o[X.]er eines an[X.]eren [X.]er in § 1 Abs. 3 [X.] genannten Ausschlusstatbestän[X.]e) be[X.]ient, mit [X.]essen Hilfe eine Datenverarbeitungsanlage so gesteuert wir[X.], [X.]ass [X.]er gewünschte Erfolg erzielt wir[X.], nicht schon wegen [X.]es Vorgangs [X.]er elektronischen Datenverarbeitung [X.]em Patentschutz zugänglich. Die Lehre muss vielmehr Anweisungen enthalten, [X.]ie [X.]er Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln [X.]ienen. Dafür genügt es, [X.]ass le[X.]iglich ein Teilaspekt [X.]er geschützten Lehre ein technisches Problem bewältigt (vgl. a. a. O. Abs. [0031, 0032]).

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">18 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Auch ein solcher (technischer) Teilaspekt ist [X.]em Verfahren nach Patentanspruch 1 nicht entnehmbar un[X.] konnte auch vom Anmel[X.]er nicht gelten[X.] gemacht wer[X.]en. Das Verfahren nach Patentanspruch 1 ist [X.]aher als ge[X.]ankliche Tätigkeit zu werten un[X.] entsprechen[X.] § 1 Abs. 3 un[X.] 4 [X.] vom Patentschutz ausgeschlossen.

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">19 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

4. Die auf Patentanspruch 1 rückbezogenen Unteransprüche haben Ausgestaltungen o[X.]er Verknüpfungen [X.]er [X.]en (z. B. als Qua[X.]er bzw. geometrische Be[X.]ingungen) o[X.]er Eigenschaften [X.]er Komponenten (nicht weiter zerlegbar) zum Gegenstan[X.]. Sie enthalten ersichtlich keine Teilaspekte, [X.]ie sich mit [X.]er Lösung einer technischen Problemstellung befassen. Die Ansprüche 14, 15 un[X.] 16 sin[X.] auf eine Vorrichtung bzw. auf ein [X.] zur Durchführung [X.]es Verfahrens gerichtet, ohne [X.]ass sich aus ihnen eine Ausgestaltung [X.]er zur Ausführung [X.]es Verfahrens verwen[X.]eten technischer Mittel o[X.]er ein an[X.]erer technischer Teilaspekt entnehmen ließe.

<[X.]iv class="st-section"><[X.]iv class="st-sbs-no">20 <[X.]iv class="st-sbs-txt">

Bei [X.]ieser Sachlage war [X.]ie Beschwer[X.]e zurückzuweisen.

Meta

17 W (pat) 99/05

11.01.2011

Bundespatentgericht 17. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 11.01.2011, Az. 17 W (pat) 99/05 (REWIS RS 2011, 10667)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 10667

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

17 W (pat) 97/06 (Bundespatentgericht)

Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zur Herstellung der Lageübereinstimmung von 3D-Datensätzen in einem dentalen CAD/CAM-System“ – zur …


2 Ni 24/11 (EP) (Bundespatentgericht)

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung


20 W (pat) 23/17 (Bundespatentgericht)

Patentbeschwerdeverfahren – "Durchflussmengenregler-Einheit" – zur erfinderischen Tätigkeit - zur Frage des Anlasses, eine weitere Druckschrift …


17 W (pat) 167/05 (Bundespatentgericht)

Patentbeschwerdeverfahren – „Rechnergestütztes Bestellsystem und -verfahren“ – Patentfähigkeit – Lösung eines technischen Problems mit technischen …


17 W (pat) 15/06 (Bundespatentgericht)

Patentbeschwerdeverfahren – vom Patentschutz ausgeschlossenes Programm für Datenverarbeitungsanlagen -


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

X ZR 47/07

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.