Aktenzeichen 204 StObWs 172/23

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RCN:
RCNW7NZJJ53FDC7V27

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BayObLG München: Entscheidung vom 15.08.2023

Strafgefangener, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Rechtsbeschwerdegericht, Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Feststellungsinteresse, Antragsgegner, Rechtswidrigkeit, Widerruf der Zulassung, Widerrufsgründe, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Gemeinschaftsunterbringung, Notwendige Auslagen, Beschlüsse, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Justizvollzugsanstalt, Beweislastregeln, Festsetzung des Gegenstandswertes, Anzeige, Beweislastverteilung

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