Aktenzeichen 2 BvR 2512/13

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RCNRCV3JQA7HYN7LLE

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 20.05.2014

Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Sachverhaltsaufklärung im Verfahren nach §§ 109ff StVollzG verletzt betroffenen Strafgefangenen in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Anforderungen an Beweislastverteilung bei konträren Sachverhaltsdarstellungen - hier: Durchführung eines heimlichen HIV-Tests bei Strafgefangenem mehrere Jahre nach Haftantritt

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