Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Sachverhaltsaufklärung im Verfahren nach §§ 109ff StVollzG verletzt betroffenen Strafgefangenen in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Anforderungen an Beweislastverteilung bei konträren Sachverhaltsdarstellungen - hier: Durchführung eines heimlichen HIV-Tests bei Strafgefangenem mehrere Jahre nach Haftantritt
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