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Berufung, Kaufvertrag, Untersagung, Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, AGB, Verbraucher, Auslegung, Ware, Internet, Hauptsacheerledigung, Mitgliedschaft, Anlage, Unterlassungsantrag, Die Fortbildung des Rechts, qualifizierte Einrichtung, Fortbildung des Rechts
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Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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29.05.2020
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG Nürnberg, Urteil vom 29.05.2020, Az. 3 U 3878/19 (REWIS RS 2020, 10717)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 10717
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