Aktenzeichen 29 U 1582/18

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RCNW5DRV9WMNWNXU9H

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OLG München: Urteil vom 31.01.2019

Angabe von wesentlichen Eigenschaft der angebotenen Ware auf Bestellseite eines Onlineshops

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 43/19
Bundesgerichtshof, I ZR 43/19, 28.11.2019.
Az. 29 U 1582/18
OLG München, 29 U 1582/18, 31.01.2019.
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