Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.08.2016, Az. 1 StR 63/16

1. Strafsenat | REWIS RS 2016, 6824

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Bankrott: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit


Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 25. September 2015 werden als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Auf die Einwendungen der Revisionen gegen die vom [X.] angewandte betriebswirtschaftliche Methode kommt es für die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit nicht an. Denn die Kammer hat den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zum Stichtag 31. Oktober 2009 auch ausführlich mit einer Vielzahl wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen begründet (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 21. August 2013 – 1 [X.], [X.], 107 mwN). Dass ihr hinsichtlich der Fälligkeit der Lohnsteuerabführung ein Irrtum unterlaufen ist, lässt angesichts der verbleibenden und schon für sich gesehen hinreichend aussagekräftigen Beweisanzeichen den Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit unberührt.

Graf                                    Cirener                               [X.]

                  [X.]                              Fischer

Meta

1 StR 63/16

11.08.2016

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: StR

vorgehend LG Hof, 25. September 2015, Az: 4 KLs 18 Js 2392/10

§ 283 StGB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.08.2016, Az. 1 StR 63/16 (REWIS RS 2016, 6824)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 6824

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 StR 63/16 (Bundesgerichtshof)


5 StR 427/12 (Bundesgerichtshof)

Strafverfahren wegen Untreue: Verdeckte Gewinnentnahmen durch den faktischen Geschäftsführer einer GmbH


5 StR 427/12 (Bundesgerichtshof)


3 StR 518/14 (Bundesgerichtshof)

Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung: Wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit; Nachweis einer Überschuldung der Gesellschaft


3 StR 518/14 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

1 StR 63/16

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.