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Festsetzung von Biersteuer
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23.07.2020
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 23.07.2020, Az. 14 K 1208/17 (REWIS RS 2020, 7999)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 7999
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FG München, 14 K 1208/17, 23.07.2020.
Bundesfinanzhof, VII R 47/20, 29.08.2023.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Biersteuer
Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk
Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes
(Vorlage an das BVerfG zur formellen Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 - …
VII B 257/09 (Bundesfinanzhof)
Bestimmungen des AktG oder GmbHG nicht allein maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses
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