Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.01.2004, Az. XI ZR 105/03

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2004, 5102

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/03vom13. Januar 2004in dem [X.] 2 -Der XI. Zivilsenat des [X.] hat durch den [X.], [X.] [X.], [X.], [X.] unddie Richterin [X.] 13. Januar 2004beschlossen:Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den [X.] vom 21. Oktober 2003 wird zurückgewiesen.Soweit der Kläger rügt, mit dem Hinweis auf die Ent-scheidungen vom 12. November 2002 ([X.]/01,[X.], 61, 64) und vom 16. September 2003(XI [X.], [X.], 2184, 2185 f.) habe der [X.] die von der Nichtzulassungsbeschwerde geltendgemachte Vorlagepflicht nach Art. 234 EGV an [X.] der [X.] ohneauf den Fall zugeschnittene Begründung abgelehnt,trifft das nicht zu. Aus den beiden zitierten Entschei-dungen ergibt sich vielmehr der Grund dafür, daß fürdie von der Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblickauf die Verzinsungspflicht begehrte Vorlage an [X.] der [X.] [X.] bestand. Wie der Senat nämlich in den beidenzitierten Entscheidungen ausgeführt hat, überläßt das- 3 -Gemeinschaftsrecht die Rechtsfolgen des [X.] dem einzelstaatlichen Recht. Zu [X.] des Widerrufs aber gehört auch die [X.].[X.] [X.] Joeres Wassermann [X.]

Meta

XI ZR 105/03

13.01.2004

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.01.2004, Az. XI ZR 105/03 (REWIS RS 2004, 5102)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 5102

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.