Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.09.2009, Az. IV ZR 6/07

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2009, 1725

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 6/07 vom 16. September 2009 in dem Rechtsstreit Der [X.] hat am 16. September 2009 durch [X.] und [X.] beschlossen: Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 10. Zivilsenats des [X.] vom 5. Dezember 2006 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.] erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Der Senat hat die [X.] geprüft, sie greifen nicht durch. Zur weiteren Begründung wird auf die Beschwerdeerwiderung verwiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: für den gesamten Rechtsstreit: [X.] • (3,5-facher Jahresbetrag des Beitrags von 1.540,68 • ohne Abschlag, da negative Feststellungsklage; 3,5-facher Betrag der jährlichen Rente von 8.822,34 • abzüglich 20 %; Rückstände werden bei einer Fest-stellungsklage dem Streitwert nicht hinzugesetzt, [X.], 74, 76 f.). [X.] [X.] [X.] Dr. [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 05.07.2006 - 1 O 150/02 - [X.], Entscheidung vom 05.12.2006 - 10 U 171/06 -

Meta

IV ZR 6/07

16.09.2009

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.09.2009, Az. IV ZR 6/07 (REWIS RS 2009, 1725)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 1725

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

20 W 22/14

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.