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„Abgasskandal“ - Schadensersatz des Käufers eines Fahrzeugs mit manipulierter Software
Meta
04.12.2019
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 04.12.2019, Az. 3 U 2943/19 (REWIS RS 2019, 769)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 769
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
OLG München, 3 U 2943/19, 04.12.2019.
Bundesgerichtshof, VI ZR 29/20, 28.09.2021.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Schadensersatz gegen Hersteller eines von dem sog. „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs
Kein Schadensersatz für ein Fahrzeug mit "Schummelsoftware" (hier: "durchaus außergewöhnlicher" Sachvortrag)
Kein Schadensersatz für ein Fahrzeug mit "Schummelsoftware" (hier: von den "üblichen" Klägervertretern abweichender Klägervortrag)
Kein Anspruch auf Schadenersatz bei Erwerb eines gebrauchten, vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs
(Kein) Schadensersatz wegen von dem „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs