BayObLG, Entscheidung vom 06.11.2023, Az. 202 ObOWi 1122/23

2. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2023, 7341

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Gegenstand

Unzulässigkeit mathematischer Berechnung der verwirkten Bußgeldhöhe


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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202 ObOWi 1122/23

06.11.2023

BayObLG 2. Senat für Bußgeldsachen

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 06.11.2023, Az. 202 ObOWi 1122/23 (REWIS RS 2023, 7341)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 7341

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