BayObLG München, Urteil vom 23.03.2023, Az. 206 StRR 11/23

6. Strafsenat | REWIS RS 2023, 1862

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Gegenstand

Schuldspruch, Berufung, Gesamtfreiheitsstrafe, Revision, Handeltreiben, Rechtsfolgenausspruch, Verwaltungsakt, Entziehungsanstalt, Angeklagte, Strafzumessung, Generalstaatsanwaltschaft, Tateinheit, Ermessensentscheidung, Hauptverhandlung, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, keine durchgreifenden Rechtsfehler, Revision des Angeklagten


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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206 StRR 11/23

23.03.2023

BayObLG München 6. Strafsenat

Urteil

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Urteil vom 23.03.2023, Az. 206 StRR 11/23 (REWIS RS 2023, 1862)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 1862

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