Aktenzeichen 206 StRR 11/23

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RCN:
RCNFC34VKS5YXXT9WP

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BayObLG München: Urteil vom 23.03.2023

Schuldspruch, Berufung, Gesamtfreiheitsstrafe, Revision, Handeltreiben, Rechtsfolgenausspruch, Verwaltungsakt, Entziehungsanstalt, Angeklagte, Strafzumessung, Generalstaatsanwaltschaft, Tateinheit, Ermessensentscheidung, Hauptverhandlung, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, keine durchgreifenden Rechtsfehler, Revision des Angeklagten

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