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Hundeschule keine „vergleichbare Freizeiteinrichtung“ im Sinne des § 11 Satz 1 4. BayIfSMV
Meta
29.05.2020
Entscheidung
Sachgebiet: NE
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 29.05.2020, Az. 20 NE 20.953 (REWIS RS 2020, 9623)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 9623
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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