Aktenzeichen 2 BvR 2661/06

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rs20100706.2bvr266106
RCN:
RCNPBDEJNTTLUFYBBM

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 06.07.2010

Umfang und Grenzen einer Ultra-vires-Kontrolle des Handelns von Organen der Europäischen Union durch das BVerfG (hier: Mangold-Entscheidung des EuGH nicht ultra vires) - Zur Möglichkeit sekundären Vertrauensschutzes durch Gewährung von Schadensersatz bei rückwirkender Nichtanwendbarkeit eines Gesetzes aufgrund einer Entscheidung des EuGH - Anwendung des Willkürmaßstabes aus BVerfGE 82, 159 <194> auch hinsichtlich einer Verletzung von Art 267 Abs 3 AEUV - abweichende Meinung: Kompetenzüberschreitung des EuGH in Mangold-Entscheidung jedenfalls mit Annahme einer Vorwirkung der EGRL 78/2000, Mehrheitsansicht weicht von Lissabon-Entscheidung (BVerfGE 123, 267 <353 ff>) ab

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