Lüth-Urteil, Verfassungsbeschwerde gegen Zivilurteil wegen Verletzung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Aufforderung zum Boykott. Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes als objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt. Zivilrechtliche Vorschriften als "allgemeine Gesetze" im Sinne des Art. 5 Abs 2 GG
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