Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2022, Az. 29 K 1789/20.A

29. Kammer | REWIS RS 2022, 1605

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

29 K 1789/20.A

31.01.2022

Verwaltungsgericht Düsseldorf 29. Kammer

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2022, Az. 29 K 1789/20.A (REWIS RS 2022, 1605)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 1605

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

10 K 2469/21.A (Verwaltungsgericht Aachen)


VIII ZB 9/20 (Bundesgerichtshof)

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach


XI ZB 14/22 (Bundesgerichtshof)

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes


VI ZB 36/22 (Bundesgerichtshof)

Elektronischer Rechtsverkehr: Übermittlung der Berufungsschrift mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


14a K 3108/23.A (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

VIII ZB 70/17

IX ZR 206/14

VIII ZB 9/20

5 AZB 16/19

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.