Aktenzeichen IX ZR 206/14

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RCN:
RCNH358FY9W4PW4G49

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.09.2015

Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages: Nachforschungspflicht hinsichtlich der Versäumung der Ausschlussfrist für eine Klagebegründung im Wohnungseigentumsverfahren

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