Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.05.2007, Az. 1 StR 214/07

1. Strafsenat | REWIS RS 2007, 3656

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/07 vom 25. Mai 2007 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - 2 - Der 1. Strafsenat des [X.] hat am 25. Mai 2007 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 15. Februar 2007 wird mit der Maßgabe als unbe-gründet verworfen, dass der Angeklagte der Beihilfe zum [X.] mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tatein-heit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist (§ 349 Abs. 4 StPO). Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechts-fehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen. - 3 - Ergänzend bemerkt der Senat: Ein Besitz von Betäubungsmitteln liegt auch dann vor, wenn der Täter dieses in seinem Körper transportiert ([X.], 24). Somit verbleibt es beim Strafrahmen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG. [X.]Wahl [X.] Hebenstreit Elf

Meta

1 StR 214/07

25.05.2007

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.05.2007, Az. 1 StR 214/07 (REWIS RS 2007, 3656)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 3656

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.