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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Zulässigkeit der Klage einer Umweltvereinigung
Auf die Beschwerde des [X.] wird die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs [X.] vom 14. Juli 2021 aufgehoben.
Die Revision des [X.] wird zugelassen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 30 000 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich unter anderem zur Klärung der Frage beitragen, ob die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Verbindlichkeitserklärung eines bodenschutzrechtlichen Sanierungsplans (§ 13 Abs. 6 BBodSchG) zulässig ist.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG.
Meta
7 B 22/21, 7 B 22/21 (7 C 3/22)
15.07.2022
Bundesverwaltungsgericht 7. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 14. Juli 2021, Az: 10 S 141/20, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.07.2022, Az. 7 B 22/21, 7 B 22/21 (7 C 3/22) (REWIS RS 2022, 4415)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 4415
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
7 B 12/21, 7 B 12/21 (7 C 2/22) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Umweltvereinigung auf Anordnung von Sanierungsmaßnahmen
7 C 26/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen wasserrechtliche Erlaubnis; Verbandsklage
10 B 19/19, 10 B 19/19 (10 C 2/20) (Bundesverwaltungsgericht)
10 C 3/23 (Bundesverwaltungsgericht)
Sanierungsmaßnahmen nach dem Umweltschadensgesetz wegen Biodiversitätsschäden durch Offshore-Windpark
10 C 4/23 (Bundesverwaltungsgericht)
Verbandsklage gegen Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten-Sanierungsplans
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