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Aufwendungen für die Anschaffung von Gold als dem Progressionsvorbehalt unterliegende negative Einkünfte
Meta
29.09.2022
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 29.09.2022, Az. 11 K 539/18 (REWIS RS 2022, 8740)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 8740
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, I B 16/19, 23.09.2019.
FG München, 11 K 539/18, 29.09.2022.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Ort der Geschäftsleitung im Inland beim Handel mit Goldbarren
5 K 3305/17 (Finanzgericht Baden-Württemberg)
Gewerblicher Goldhandel einer Partnership englischen Rechts
Gewerblicher Goldhandel einer General Partnership englischen Rechts
Einkünfte aus Goldhandel als Progressionseinkünfte