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Aufwendungen für die Anschaffung von Gold als dem Progressionsvorbehalt unterliegende negative Einkünfte
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Aufwendungen für die Anschaffung von Gold als dem Progressionsvorbehalt unterliegende negative Einkünfte
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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29.09.2022
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 29.09.2022, Az. 11 K 539/18 (REWIS RS 2022, 8740)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 8740
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
FG München, Urteil vom 29.09.2022, Az. 11 K 539/18 (REWIS RS 2022, 8740)
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23.09.2019, Az. I B 16/19 (REWIS RS 2019, 3335)
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