Aktenzeichen 11 K 539/18

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN572QYJ6BYSWT5UU

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FG München: Urteil vom 29.09.2022

Aufwendungen für die Anschaffung von Gold als dem Progressionsvorbehalt unterliegende negative Einkünfte

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Verfahrensgang

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Az. I B 16/19
Bundesfinanzhof, I B 16/19, 23.09.2019.
Az. 11 K 539/18
FG München, 11 K 539/18, 29.09.2022.
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