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Ort der Geschäftsleitung im Inland beim Handel mit Goldbarren
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06.07.2017
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 06.07.2017, Az. 11 K 411/13 (REWIS RS 2017, 8425)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 8425
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, I B 81/17, 24.01.2018.
FG München, 11 K 411/13, 06.07.2017.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Aufwendungen für die Anschaffung von Gold als dem Progressionsvorbehalt unterliegende negative Einkünfte
Einkünfte aus Goldhandel als Progressionseinkünfte
5 K 3305/17 (Finanzgericht Baden-Württemberg)
Gewerblicher Goldhandel einer Partnership englischen Rechts
Gewerblicher Goldhandel einer General Partnership englischen Rechts
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