18. Kammer | REWIS RS 2022, 5069
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25.08.2022
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 18. Kammer
Urteil
Sachgebiet: K
BApO § 4 Abs 1 Satz 2 Nr 1, § 6 Abs 2; GG Art 12 Abs. 1; StGB § 70; VwVfG NRW § 52 Abs 1
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 25.08.2022, Az. 18 K 3908/20 (REWIS RS 2022, 5069)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 5069
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Approbationswiderruf - Unwürdigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs nicht erkennbar
Widerruf der Approbation als Apotheker nach Verurteilung wegen Besitzes kindepornographischer Schriften
Widerruf einer Apothekerapprobation nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
18 K 4251/20 (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen)
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einer Apothekerin für eine Tätigkeit als GMP Compliance Manager
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