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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Ziele der Raumordnung; Beeinträchtigungsverbot zugunsten der Nahversorgung
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2020 ergangenen Urteil des [X.] aufgehoben. Die Revision wird zugelassen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 60 000 € festgesetzt.
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Die Rechtssache kann voraussichtlich zur Klärung der Frage beitragen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Ziele der Raumordnung die Nahversorgung in nicht zentralen Orten vor Beeinträchtigungen schützen dürfen.
Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
4 BN 5/21, 4 BN 5/21 (4 CN 10/21)
24.11.2021
Bundesverwaltungsgericht 4. Senat
Beschluss
Sachgebiet: CN
vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 20. Oktober 2020, Az: 3 S 559/19, Urteil
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 1 Abs 4 BauGB
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.11.2021, Az. 4 BN 5/21, 4 BN 5/21 (4 CN 10/21) (REWIS RS 2021, 870)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 870
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 3 S 559/19, 20.10.2020.
Bundesverwaltungsgericht, 4 BN 5/21, 4 BN 5/21 (4 CN 10/21), 24.11.2021.
Bundesverwaltungsgericht, 4 CN 10/21, 23.05.2023.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 CN 10/21 (Bundesverwaltungsgericht)
Beeinträchtigungsverbot als Ziel der Raumordnung
4 BN 3/14 (Bundesverwaltungsgericht)
Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung
4 BN 1/19 (Bundesverwaltungsgericht)
Gemeindliche Erstplanungspflicht
3 S 559/19 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Ausfertigungsmangel, Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Überschreitung der zulässigen Verkaufsfläche durch einen Backshop mit Cafe/Imbiss, Anteilige …
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