Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 28.10.2011, Az. 2 BvR 812/11

2. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2011, 1837

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Kammerbeschluss ohne Begründung


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird - ohne dass es einer Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag bedarf - nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 812/11

28.10.2011

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 3. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BFH, 3. November 2010, Az: I R 98/09, Urteil

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 28.10.2011, Az. 2 BvR 812/11 (REWIS RS 2011, 1837)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 1837


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 812/11

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 812/11, 28.10.2011.


Az. I R 98/09

Bundesfinanzhof, I R 98/09, 03.11.2010.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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