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Kammerbeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird - ohne dass es einer Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag bedarf - nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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28.10.2011
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 3. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BFH, 3. November 2010, Az: I R 98/09, Urteil
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 28.10.2011, Az. 2 BvR 812/11 (REWIS RS 2011, 1837)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 1837
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 812/11, 28.10.2011.
Bundesfinanzhof, I R 98/09, 03.11.2010.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I B 76, 77/12, I B 76/12, I B 77/12 (Bundesfinanzhof)
Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis eines Beteiligten - Aufhebung und Zurückverweisung …
B 4 AS 241/20 B (Bundessozialgericht)
Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensmangel - Zustimmung der Beteiligten zu einer Entscheidung des Berufungsgericht …
3 Ta 5/19 (Landesarbeitsgericht Düsseldorf)
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und Verletzung des rechtlichen Gehörs
Nichtzulassung der Berufung
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