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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2016:270916B2STR579.15.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 579/15
vom
27. September
2016
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen Betrugs u.a.
hier: Berichtigungsbeschluss
-
2
-
Der 2. Strafsenat des [X.] hat am 27.
September 2016
be-schlossen:
Das Senatsurteil vom 10.
August 2016 wird dahin berichtigt, dass das Datum der Sitzung, in der das Urteil verkündet wurde, im [X.] auf Seite 2 wie folgt lautet: Der 2. Strafsenat des [X.] hat aufgrund der Verhandlung vom 18.
Mai 2016 in der Sitzung am 10.
August
2016, an denen teilgenommen
Fischer Appl
Krehl
Eschelbach Bartel
Meta
27.09.2016
Bundesgerichtshof 2. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.09.2016, Az. 2 StR 579/15 (REWIS RS 2016, 4876)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 4876
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