Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.09.2016, Az. 2 StR 579/15

2. Strafsenat | REWIS RS 2016, 4876

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[X.]:[X.]:BGH:2016:270916B2STR579.15.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2 StR 579/15
vom
27. September
2016
in der Strafsache
gegen

1.

2.

wegen Betrugs u.a.
hier: Berichtigungsbeschluss

-
2
-
Der 2. Strafsenat des [X.] hat am 27.
September 2016
be-schlossen:

Das Senatsurteil vom 10.
August 2016 wird dahin berichtigt, dass das Datum der Sitzung, in der das Urteil verkündet wurde, im [X.] auf Seite 2 wie folgt lautet: Der 2. Strafsenat des [X.] hat aufgrund der Verhandlung vom 18.
Mai 2016 in der Sitzung am 10.
August
2016, an denen teilgenommen

Fischer Appl

Krehl

Eschelbach Bartel

Meta

2 StR 579/15

27.09.2016

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.09.2016, Az. 2 StR 579/15 (REWIS RS 2016, 4876)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 4876

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2 StR 579/15

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