Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31.01.2013, Az. 2 AV 1/13, 2 AV 1/13, 2 PKH 1/13

2. Senat | REWIS RS 2013, 8521

© Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Bestimmung des zuständigen Gerichts; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung aller Richter eines kleinen Gerichts


Leitsatz

Ein Befangenheitsgesuch gegen alle Richter eines Spruchkörpers oder eines (kleinen) Gerichts, das allein und pauschal auf die kollegiale Nähe der Richter und ihr berufliches Miteinander mit einem anderen gesetzlich ausgeschlossenen oder wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters gestützt ist, ist rechtsmissbräuchlich und daher unbeachtlich.

Gründe

1

1. Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 und 3 VwGO für das bei dem [X.] unter dem im Tenor genannten Aktenzeichen anhängige Zwischenverfahren der [X.] (§ 54 VwGO) wird abgelehnt.

2

Der Antragsteller leitet seine gegen [X.] des [X.] gerichtete Besorgnis der Befangenheit daraus her, dass "nicht anzunehmen (sei), dass die [X.] des kleinen [X.], welche beständig beruflich miteinander zu tun haben und alle dem Präsidium des [X.] angehören", in seinem anhängigen Beschwerdeverfahren unbefangen und abweichend von dem die neuerliche Richterbewerbung des Antragstellers ablehnenden Bescheid der Präsidentin des [X.] Bremen vom 3. Dezember 2012 entscheiden werden.

3

Damit sind die Voraussetzungen, unter denen das [X.] gemäß § 53 Abs. 1 und 3 VwGO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts der Verwaltungsgerichtsbarkeit berufen wäre, offensichtlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt dargetan.

4

Das Oberverwaltungsgericht als das zuständige Gericht ist in dem genannten Verfahren nicht an der Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtlich oder tatsächlich verhindert (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, nur dieser Bestimmungsfall kommt in Betracht). Es ist vom Antragsteller auch nicht ansatzweise dargetan, dass [X.] des genannten Gerichts kraft Gesetzes ausgeschlossen oder vom Antragsteller mit Erfolg wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden sind, dass das genannte Gericht aufgrund ihres Ausscheidens nicht mehr beschlussfähig im Sinne von § 54 VwGO i.V.m. § 45 Abs. 3 ZPO ist, um über die [X.] des Antragstellers zu entscheiden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Präsidentin des [X.] wegen ihres Bescheides vom 2. November 2012, mit dem sie eine neuerliche Bewerbung des Antragstellers um Einstellung in den Richterdienst abgelehnt hat, von der Ausübung des Richteramtes in darüber geführten Verfahren kraft Gesetzes (§ 54 Abs. 2 VwGO) oder in anderen Verfahren betreffend Bewerbungen des Antragstellers um Einstellung in den öffentlichen Dienst der Antragsgegnerin wegen (aus Sicht des Antragstellers gegebener) Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen ist. Jedenfalls spricht nichts dafür, dass bei dem Oberverwaltungsgericht nicht wenigstens drei Richter (vgl. § 9 Abs. 3 VwGO, Art. 2 Abs. 2 BremAGVwGO) - und sei es nur vertretungsweise (einschließlich der Vertretungsrichter mit Hauptamt beim [X.]) - zur Entscheidung über die Anträge wegen der Besorgnis der Befangenheit berufen sind, ohne ihrerseits kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen eines Befangenheitsgesuchs an der Mitwirkung gehindert zu sein (§ 54 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 45 Abs. 1 ZPO a.E.).

5

Eine solche Entscheidungsbefugnis kann auch darauf gegründet sein, dass ein Befangenheitsgesuch rechtsmissbräuchlich und deshalb unbeachtlich ist (vgl. hierzu Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - BVerwG 3 [X.] 123.71 - [X.] 310 § 54 VwGO Nr. 13 S. 9 ff. und vom 14. November 2012 - BVerwG 2 KSt 1.11 - Rn. 2 ). Nach dem Vortrag des Antragstellers im hiesigen Verfahren deutet alles darauf hin, dass die vom Antragsteller angebrachten [X.] in diesem Sinne unbeachtlich sind. Allein der Umstand, dass sämtliche von ihm angeführten Richter des "kleinen" [X.] "beständig beruflich miteinander zu tun haben" und alle auch dem Präsidium des Gerichts angehören, also der pauschale Hinweis auf eine kollegiale Nähe und ein berufliches Miteinander als Mitglied desselben Spruchkörpers oder des Gerichts, ist in dieser [X.], ohne Hinzutreten konkreter Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit, von vornherein und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 <38>). Nichts anderes gilt für die gemeinsame Mitgliedschaft im Präsidium des Gerichts. Dass der Antragsteller auf dieser, vom Senat bereits mehrfach abschlägig beschiedenen Rechtsansicht beharrt, deutet ebenfalls auf die Rechtsmissbräuchlichkeit und Unbeachtlichkeit seiner [X.].

6

2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den Gründen zu 1 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO).

Meta

2 AV 1/13, 2 AV 1/13, 2 PKH 1/13

31.01.2013

Bundesverwaltungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: PKH

§ 45 ZPO, § 9 Abs 3 VwGO, § 53 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO, § 54 VwGO

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31.01.2013, Az. 2 AV 1/13, 2 AV 1/13, 2 PKH 1/13 (REWIS RS 2013, 8521)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 8521

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 AV 4/13, 2 PKH 4/13, 2 AV 4/13, 2 PKH 4/13 (Bundesverwaltungsgericht)

Rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch


2 AV 5/13 (Bundesverwaltungsgericht)

Bestimmung des zuständigen Gerichts; Normenkontrollantrag gegen den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Rechtsmissbrauch; Sachentscheidung durch an der …


2 KSt 1/11 (Bundesverwaltungsgericht)

Entscheidung über Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch


7 C 13/13 (Bundesverwaltungsgericht)

Befangenheit; Selbstentscheidung; Beschlussfähigkeit des Gerichts


2 AV 2/15 (Bundesverwaltungsgericht)

Besorgnis der Befangenheit in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine Beförderungsstelle am selben Gericht; Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.