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Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung aufgrund behaupteter früherer Konflikte mit der Regierung in Äthiopien
Meta
07.05.2019
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 07.05.2019, Az. AN 9 K 17.31480 (REWIS RS 2019, 7553)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 7553
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolglose Asylklage eines äthiopischen Staatsangehörigen oromischer Volkszugehörigkeit - fehlerhafte Befristung des Eineise- und Aufenthaltsverbots
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen nicht exponierter exilpolitischer Betätigung - Herkunftsland: Äthiopien
Grundsätzliches Fehlen einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in Äthiopien bei Vorverfolgung und exilpolitischer Betätigung
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für Oromo aus Äthiopien - exilpolitische Betätigung
Verfolgungsgefahr für einen Asylantragsteller aus der äthiopischen exilpolitischen Szene
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